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Christen sollten im Umgang mit Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf ihr biblisch geschultes Gewissen hören

Fragen von Lesern

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Wie kann ein Christ entscheiden, ob er Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Geld gibt oder Geschenke macht?

Dabei sind verschiedene Faktoren zu bedenken. Für Christen ist Ehrlichkeit ein Muss. Sie halten sich an die Landesgesetze, solange diese nicht gegen Gottes Gesetze verstoßen (Mat. 22:21; Röm. 13:1, 2; Heb. 13:18). Für sie ist es auch wichtig, ortsübliche Gepflogenheiten zu respektieren. Und sie bemühen sich, aus Nächstenliebe Gutes zu tun (Mat. 22:39; Röm. 12:17, 18; 1. Thes. 4:11, 12). Diese Grundsätze sind sicherlich mitentscheidend dafür, wie Christen in verschiedenen Teilen der Erde dazu stehen, Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Geld zu geben oder Geschenke zu machen.

In vielen Ländern muss ein Bürger einem Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nichts geben, um die Leistung zu erhalten, die ihm zusteht. Die Beschäftigten werden von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber für ihre Tätigkeit bezahlt, und sie stellen weder zusätzliche Forderungen noch nehmen sie etwas entgegen. Vielerorts macht sich ein Beschäftigter sogar strafbar, wenn er irgendetwas fordert oder annimmt. Und dabei spielt es keine Rolle, ob der Bürger ein Recht auf die Dienstleistung hat oder nicht. Würde er etwas annehmen, wäre das Bestechung, selbst wenn der Ausgang der Diensthandlung dadurch nicht beeinflusst würde. Wo diese Situation besteht, stellt sich einem Christen gar nicht die Frage, ob er einem Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei einer Behörde Geld geben oder ein Geschenk machen soll. So etwas wäre schlichtweg fehl am Platz.

Dort, wo entsprechende Gesetze entweder nicht existieren oder nicht konsequent durchgesetzt werden, sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu ihrer Arbeit anders eingestellt. In manchen Ländern missbrauchen sie ihre Position, um Geld oder andere Zuwendungen zu erpressen. Und erst dann sind sie bereit, eine Diensthandlung auszuführen, auf die der Bürger ein Anrecht hat. So zum Beispiel, wenn eine Eheschließung beurkundet, eine Baugenehmigung ausgestellt oder die gesetzliche Einkommenssteuer eingezogen werden soll. Erhält der Beschäftigte nichts, kann es sein, dass er den Bearbeitungsvorgang behindert oder sogar dafür sorgt, dass der Bürger gar nicht zu seinem Recht kommt. Es wird sogar berichtet, dass die Feuerwehr in einem Land erst mit den Löscharbeiten beginnt, nachdem sie eine beträchtliche Zuwendung erhalten hat.

Gelegentlich mag es angebracht sein, sich für eine Dienstleistung, auf die man auch Anspruch hatte, mit einer kleinen Aufmerksamkeit zu bedanken

In Gegenden, in denen die oben beschriebene Vorgehensweise üblich ist, halten manche solche Zuwendungen für unumgänglich. Ein Christ betrachtet dies dann womöglich wie eine Zusatzgebühr für eine Dienstleistung, die ihm rechtmäßig zusteht. Wo Korruption an der Tagesordnung ist, muss ein Christ allerdings aufpassen, dass für ihn die Grenze nicht verschwimmt zwischen dem, was für Gott akzeptabel ist und was nicht. Es ist eine Sache, ein Geschenk für etwas zu machen, worauf man ein Anrecht hat. Aber es ist eine ganz andere Sache, sich auf diese Art einen illegalen Vorteil heraushandeln zu wollen. Manche geben etwas, um eine Leistung zu erhalten, die ihnen nicht zusteht. Oder sie wollen sich bei der Polizei oder einem Aufsichtsbeamten mit „einer Kleinigkeit“ von einer angemessenen, gerechtfertigten Strafe freikaufen. Es ist also falsch, jemanden mit einem „Geschenk“ zu bestechen, genauso wie es auch falsch wäre, sich mit einem „Geschenk“ bestechen zu lassen. So oder so würde man das Recht verdrehen (2. Mo. 23:8; 5. Mo. 16:19; Spr. 17:23).

Die meisten reifen Christen fühlen sich aufgrund ihres biblisch geschulten Gewissens nicht wohl dabei, Beschäftigten des öffentlichen Dienstes einer Behörde etwas zu geben, wenn diese etwas verlangen. Für sie ist das so, als würden sie Korruption tolerieren oder befürworten, und deswegen lehnen sie solche Forderungen grundsätzlich ab.

Reifen Christen ist klar, dass kleine Geschenke für eine illegale Forderung mit Bestechung gleichgesetzt werden könnten. Doch aufgrund ortsüblicher Gepflogenheiten mag es für sie in Ordnung sein, etwas zu geben, um eine rechtmäßige Leistung zu erhalten oder um zu verhindern, dass sich die Angelegenheit unfairerweise in die Länge zieht. Manche geben Ärzten oder Pflegern gern ein Dankeschön, nachdem sie in einem Krankenhaus behandelt worden sind. Dadurch, dass sie das erst nach der Behandlung tun, vermeiden sie den Eindruck, dass sie jemanden bestechen wollten oder auf eine Sonderbehandlung aus waren.

Es ist natürlich nicht möglich, hier auf jede denkbare Situation in jedem einzelnen Land einzugehen. Ungeachtet der jeweiligen Umstände sollten wir uns deshalb so entscheiden, dass wir es mit unserem Gewissen vereinbaren können (Röm. 14:1-6). Wir sollten nicht gesetzwidrig handeln (Röm. 13:1-7). Wir sollten nichts tun, was ein schlechtes Licht auf Jehova werfen oder bei anderen Anstoß erregen könnte (Mat. 6:9; 1. Kor. 10:32). Und man sollte an unseren Entscheidungen Liebe zu unseren Mitmenschen erkennen können (Mar. 12:31).

Wie kann eine Versammlung ihre Freude zeigen, wenn bekanntgegeben wird, dass jemand wieder aufgenommen wurde?

In Lukas, Kapitel 15 finden wir eine bewegende Veranschaulichung Jesu: Ein Mann hat eine Herde mit 100 Schafen. Als eines davon verloren geht, lässt er die 99 anderen in der Wildnis zurück und sucht nach dem verlorenen Schaf, bis er es findet. Jesus erzählt weiter: „Wenn er es gefunden hat, legt er es auf seine Schultern und freut sich. Und wenn er heimkommt, ruft er seine Freunde und seine Nachbarn zusammen und sagt zu ihnen: ‚Freut euch mit mir, denn ich habe mein Schaf gefunden, das verloren war.‘ “ Dann bemerkt Jesus abschließend: „Ich sage euch, dass so im Himmel mehr Freude über einen einzigen Sünder sein wird, der bereut, als über neunundneunzig Gerechte, die der Reue nicht bedürfen“ (Luk. 15:4-7).

Wie der Zusammenhang zeigt, machte Jesus mit diesen Worten darauf aufmerksam, wie falsch die Schriftgelehrten und Pharisäer dachten, als sie an seinem Umgang mit Steuereinnehmern und Sündern Anstoß nahmen (Luk. 15:1-3). Jesus machte hier deutlich, dass sich der Himmel freut, wenn jemand, der gesündigt hat, zur Besinnung kommt. Daher die Frage: Wenn es Freude im Himmel gibt, sollte da nicht auch auf der Erde Freude herrschen, wenn jemand bereut hat, umgekehrt ist und nun den richtigen Weg geht? (Heb. 12:13).

Wir können uns wirklich freuen, wenn jemand wieder aufgenommen wird. Natürlich muss er in Zukunft weiter treu zu Jehova halten. Doch zunächst musste er Reue zeigen, und wir sind froh, dass er das getan hat. Wenn die Ältestenschaft eine Wiederaufnahme bekanntgibt, ist also nichts dagegen einzuwenden, wenn spontan und auf würdige Weise applaudiert wird.

Wodurch geriet das Wasser im Teich Bethzatha in Jerusalem in Bewegung?

Gemäß Johannes 5:1-7 glaubten zur Zeit Jesu einige Bewohner Jerusalems, dass das Wasser des Teichs Bethzatha eine heilende Wirkung hatte, sobald es „in Wallung“ oder Bewegung geriet. Deswegen fanden sich dort viele ein, die geheilt werden wollten.

Man hat herausgefunden, dass es sich bei dem „Teich“ um ein Ritualbad der Juden handelte, zu dem zwei Becken gehörten. Das Becken zur rituellen Reinigung wurde mit Wasser aus dem danebenliegenden Becken gespeist, das als Wasserreservoir diente; so hielt man den Wasserstand konstant. Untersuchungen vor Ort ergaben, dass die beiden Becken durch eine Art Damm voneinander getrennt waren, in den ein Schleusentor eingebaut war. Wurde das Tor geöffnet, strömte Wasser aus dem Reservoir durch einen Kanal auf den Boden des anderen Beckens. So geriet die Wasseroberfläche offensichtlich in Bewegung.

In bedeutenden griechischen Handschriften, wie zum Beispiel dem Codex Sinaiticus aus dem 4. Jahrhundert, ist Johannes 5:4, wo gesagt wird, dass ein Engel das Wasser in Wallung brachte, nicht zu finden. In Bethzatha wurde aber tatsächlich ein Mann, der seit 38 Jahren an einer Krankheit litt, von Jesus geheilt. Er war auf der Stelle gesund, ohne in das Wasser des Teiches gestiegen zu sein.